Angaben gem. der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer

 

Dienstleistungserbringer:

 

Rechtsanwalt Dr. Dr. Alexander Gniffke, PhD.

Ulmer Strasse 30

73728 Esslingen

Deutschland

 

Tel.: 0711 - 931 59 - 11

Fax: 0711 - 931 59 - 89

 

www.dr-gniffke.de

 

kanzlei@dr-gniffke.de

 

 

USt-ID-Nr. DE 176024073

 

 

Vertragsklauseln:

 

Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Anwaltvertrag ist als Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz der Kanzlei, also Esslingen am Neckar vereinbart, soweit es sich bei dem Mandanten um einen Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

 

 

Berufshaftpflichtversicherung:

 

HDI Gerling Firmen- und Privatversicherungs-AG

Neumarkt 16, 66117 Saarbrücken

 

 

Berufsrechtliche Regelungen:

 

Diese sind abrufbar über die Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de. Dort klicken Sie bitte auf "BERUFSRECHT".

 

 

Aussergerichtliche Streitschlichtungsverfahren:

 

Für die aussergerichtliche Beilegung von Konflikten zwischen Rechtsanwälten und Mandanten wurde mit Wirkung zum 1. Dezember 2009 mit dem Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht die Errichtung einer unabhängigen, bundesweit tätigen Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft beschlossen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundesrechtsanwaltskammer, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Littenstrasse 9, 10179 Berlin und unter www.brak.de

 

 

Kosten:

 

Rechtsanwälte in Deutschland rechnen ihre Kosten aufgrund gesetzlicher Gebühren ab, die sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Verbindung mit dem Vergütungsverzeichnis (VV) ergeben. Diese anwaltlichen Gebühren hängen in der Regel von der Höhe des Gegenstands- bzw. Streitwertes ab. Alternativ bzw. kumulativ können schriftliche Vergütungsvereinbarungen getroffen werden. Im Fall der Abrechnung auf Basis einer Vergütungsvereinbarung wird darauf hingewiesen, dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten muss.

 

Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass diese nicht an eine solche Vergütungsvereinbarung gebunden ist.

 

Eine Erstberatung wird bei uns - vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung - in Höhe von € 249,90 (€ 190,00 Beratungsgebühr, € 20,00 Kommunikations-pauschale und € 39,90 Umsatzsteuer) abgerechnet.