Erbrecht

 

Wir konzipieren für Mandanten sog. letztwillige Verfügungen (z.B. Testamente) und beraten und vertreten sie bei sonstigen erbrechtlichen Fragen, insbesondere auch bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.

 

Erbschaftsstreitigkeiten bzw. die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften stehen oftmals in engem Zusammenhang mit darlehensrechtlichen, bankrechtlichen und auch immobilienrechtlichen Fragen. Z.B. immer dann, wenn in den Nachlass eine Immobilie fällt, diese unter den Erben aufgeteilt werden muß, möglicherweise noch ein Darlehen existiert oder sonstige Streitigkeiten über Geld oder Vermögenswerte bestehen.